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Preise und Abrechnung

Ich bin  autorisiert Leistungen der Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge abzurechnen. Die Leistungen sind als „Niedrigschwelliges Betreuungs-und Entlastungsangebot“ gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI anerkannt.

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende per Post oder per E-Mail:

  • Privatrechnung an den Betreuten oder an Angehörige
  • Abrechnung mit der Pflegekasse direkt

Meine Dienste als Senioren-Betreuerin  können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad über die Verhinderungspflege oder in Einzelfällen Kurzzeitpflege mit der Kasse abrechnen. Wenn ein pflegender Angehöriger für eine bestimmte Zeit verhindert ist, hat er stunden- oder tageweise Anspruch auf diese Leistung. Sie können meine Leistungen auch gern privat in Anspruch nehmen. Sprechen Sie mich an und ich unterbreite Ihnen ein Angebot. Teilweise können Sie dies auch steuerlich geltend machen.

Der Stundensatz

Meinen Service rechne ich nach Stunden ab, wobei der Stundensatz je nach Umfang, Art, Dauer und Zeitraum variiert.

Generell gilt ein Stundensatz zwischen 35,00 Euro bis 40,00 Euro

Im Stundensatz enthalten sind sämtliche Fahrtkosten innerhalb von Dresden, Büro , Telefon und organisatorische Kosten, Freizeitmaterialien. Kosten, die bei Begleitungen (bspw. Ticketpreise für Museen, Theater, Oper o.ä.) anfallen, sind unabhängig vom Stundensatz vom Klienten zu tragen.

Erstgespräche und Beratung finden in Ihrer vertrauten Umgebung statt!